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   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.1992 - 19 B 3241/92   

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https://dejure.org/1992,32724
OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.1992 - 19 B 3241/92 (https://dejure.org/1992,32724)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.08.1992 - 19 B 3241/92 (https://dejure.org/1992,32724)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. August 1992 - 19 B 3241/92 (https://dejure.org/1992,32724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufnahme in Schulen - Anspruch auf Errichtung einer Klasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.1991 - 19 A 733/90

    Schule; Errichtung; Bedürfnis; Eltenrecht; Genehmigung; Ermessen;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.1992 - 19 B 3241/92
    Durch die in § 3 Abs. 1 Satz 4 SchOG NRW erfolgte Inbezugnahme der Verordnung zu § 5 SchFG ist klargestellt, dass diese Verordnung anders als bis zum Inkrafttreten der Änderung des § 3 Abs. 1 SchOG NRW durch das Klassenbildungsgesetz vom 12.09.1989 (GV. NRW S. 464) keine ausschließlich finanzrechtliche (vgl. noch OVG NRW, Beschluss vom 08.07.1988 - 19 B 1277/88), sondern eine gleichermaßen haushaltsrechtliche wie pädagogisch bestimmte Zielrichtung hat (vgl. OVG NRW, Urteil vom 07.06.1991 - 19 A 733/90 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.1984 - 5 A 736/84
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.1992 - 19 B 3241/92
    Das durch Art. 8 Abs. 1 Satz 2 LV NRW und Art. 2 Abs. 1, Art. 12 GG begründete Recht der Antragsteller als Schüler auf Erziehung und Bildung umfasst ebenso wie das durch die Verfassung gewährleistete Recht ihrer Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 LV NRW, Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG), den Anspruch auf Zugang zum öffentlichen Bildungswesen und insoweit insbesondere das Recht, zwischen den bestehenden Schulformen zu wählen (vgl. OVG NRW, Urteile vom 01.06.1984 - 5 A 736/84 -, NVwZ 1984, 806 und vom 03.05.1991 - 19 A 2515/89 - sowie Beschlüsse vom 02.09.1991 - 19 B 2373/91 - und vom 26.11.1991 - 19 B 3091/91 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2013 - 19 A 160/12

    Cecilien-Gymnasium Düsseldorf muss Schüler aus Meerbusch und Krefeld aufnehmen

    So zur bis 2005 geltenden Rechtslage: OVG NRW, Beschlüsse vom 2. September 1994 - 19 B 2055/94 -, S. 3 des Beschlussabdrucks, und vom 17. August 1992 - 19 B 3241/92 -, juris, Rdn. 6; Bülter, a. a. O., S. 449 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2018 - 19 B 1153/18

    Anspruch eines Schülers auf Aufnahme an einer weiterbildenden Schule (hier: 5

    OVG NRW, Urteil vom 21. Februar 2013, a. a. O., Rn. 53 f., Beschluss vom 2. August 2010, a. a. O., S. 4 des Beschlussabdrucks; VG Köln, Urteile vom 21. Mai 2014 - 10 K 3892/13 -, juris, Rn. 35, und vom 5. November 2008 - 10 K 4030/08 -, juris, Rn. 34 ff.; VG Aachen, Beschluss vom 3. September 2010 - 9 L 310/10 -, juris, Rn. 13; zum bis 2005 geltenden Recht vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. August 1992 - 19 B 3241/92 -, juris, Rn. 21.
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 2 ME 569/08

    Aufnahmeanspruch in eine Gesamtschule; Aufnahmekapazität einer Gesamtschule als

    Unerheblich ist insoweit entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts auch, dass nach dem Klassenbildungserlass die Schülerhöchstzahlen um bis zu eine Schülerin oder einen Schüler je Klasse überschritten werden können, was nach Ansicht der Vorinstanz deutlich mache, dass es sich bei den Schülerhöchstzahlen um keine starre Obergrenze handele (ähnlich auch Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschluss vom 17. August 1992, - 19 B 3241/92 -, Juris).

    Die seinerzeit offen gelassene Frage entscheidet der Senat nunmehr dahingehend, dass die Raumsituation und damit die Kapazität der Schule im Sinne des § 59 a Abs. 1 NSchulG entscheidend durch die Festlegung der Zügigkeit der Schule durch den Schulträger bestimmt wird (so auch Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschluss vom 17. August 1992, - 19 B 3241/92 -, Juris).

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